Teilnahmebedingungen für den „Entdeckerpass MV" des TMV
Mit der Registrierung auf www.spielstrand.de akzeptieren Sie folgende Bestimmungen:
1. Veranstalter der Gewinnspiele ist der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock.
2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
4. Die Teilnahme an den Gewinnspielen erfordert eine Registrierung. Eine Registrierung ist nur volljährigen Personen erlaubt.
5. Teilnehmer der Gewinnspiele sind diejenigen Personen, deren E-Mail-Adresse und Kontaktdaten, bei der Registrierung angegeben worden sind.
6 Gewinnspiel „Entdeckerpass MV“
6.1 Inhaber des „Entdeckerpass MV“ ist jenes Kind, dessen Daten für den Pass angegeben und welches mit dem Teilnehmer in einem Verwandtschafts- oder Erziehungsberechtigungsverhältnis steht.
a) Dabei wird der „Entdeckerpass MV“ für Kinder bis maximal zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt.
b) Dabei ist der „Entdeckerpass MV“ für Kinder bis 12 Jahre ab dem Tag der Ausstellung 2 Jahre gültig. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahre ist der „Entdeckerpass MV“ maximal bis zum vollendeten 13. Lebensjahr gültig. Ab dem 14. Lebensjahr ist der „Entdeckerpass MV“ ungültig.
c) Alle bereits erstellten „Entdeckerpässe MV" sind bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
d) Abgelaufene Pässe lassen sich nicht verlängern.
6.2 Der Entdeckerpass MV wird prinzipiell nur in bestimmten Aktionszeiträumen bei Werbemaßnahmen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern und nur mit einem Aktionscode vergeben. Die Aktionscodes können nicht einzeln angefordert werden. Der Weiterverkauf der Aktionscodes ist ebenfalls nicht zulässig.
6.3 Die Teilnahme eines Elternteils für mehrere Geschwisterkinder ist möglich, setzt aber jeweils einen Aktionscode voraus. Bei einer Teilnahme am Entdeckerpass über einen Aktionspartner des Tourismusverbandes MV, gelten die individuellen Bedingungen des jeweiligen Aktionspartners, vor allem in Bezug auf Verfügbarkeit sowie zeitlicher und quantitativer Limitation.
6.4 Zur Ausstellung des „Entdeckerpass MV“ müssen zusätzlich zur Registrierung des Teilnehmers weitere Angaben zum Entdeckerpassinhaber (Kind) gemacht werden. Dazu zählen Vorname, Name, Geburtsdatum und Spitzname des teilnehmenden Kindes sowie ein Foto mit dem Gesicht des Kindes.
6.5 Die für die Erstellung und Druck der für den „Entdeckerpass MV“ benötigten Daten des Kindes werden in einer Datenbank erfasst und gespeichert. Die Daten werden bis zu 2 Jahre nach Eingabe verschlüsselt gespeichert und werden ausschließlich zur Ersatzproduktion bei Verlust des Passes aufgerufen. Die Daten können auf Wunsch auch unmittelbar nach der Produktion des ersten „Entdeckerpass MV“ gelöscht werden.
6.6 Die Produktion und der Versand des „Entdeckerpass MV“ dauert in der Regel ca. 2 Wochen. Die Erstellung startet erst nach dem Bestätigen des Verifizierungslinks, den der Teilnehmer nach erfolgreicher Teilnahme per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt bekommt. Das Bestätigen sollte unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Teilnahmedatum. Daten die in diesem Zeitraum nicht bestätigt werden, werden gelöscht und es wird kein entsprechender „Entdeckerpass MV“ erstellt.
6.7 Mit dem im Original per Post zugesandten „Entdeckerpass MV“ im Scheckkartenformat erhält nur der Inhaber (Kind, siehe Punkt 4) kostenfreien Eintritt oder vergleichbare, vereinbarte Leistungen bei allen aktuell teilnehmenden Partnern. Der Pass ist nicht übertragbar und gilt nicht für die Erziehungsberechtigten oder andere Familienmitglieder. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der passbezogenen Leistungen ist nicht möglich. In den Einrichtungen vor Ort, gelten die jeweiligen Bestimmungen, Weisungen, Hinweise und Geschäftsbedingungen der Partner. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung des "Entdeckerpass MV" über die aktuellen Partner und deren Öffnungszeiten. Im Laufe des Jahres können neue Partner hinzukommen oder sich Leistungen saisonal ändern.
6.8 Bei Verlust kann einmalig ein Ersatzpass ausgestellt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10 Euro.
6.9 Grundsätzlich besteht weder ein Anspruch auf die Ausstellung eines „Entdeckerpass MV“ noch auf die Einhaltung einer zeitlichen Lieferfrist.
Für alle Gewinnspiele gültig
7. Die Entscheidungen des Tourismusverbandes MV sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Der Tourismusverband MV behält sich das Recht vor, die Gewinnspiele ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
8. Der Tourismusverband MV behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
9. Jegliche Schadenersatzverpflichtung des Tourismusverbandes MV und seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
10. Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke des jeweiligen Gewinnspiels verwendet und nur an Partner des jeweiligen Gewinnspiels weitergegeben, um so die Auslieferung des Gewinnes zu ermöglichen. Partner sind zum einen die Erlebnispartner, Beherbergungsbetriebe oder Regionen/Orte und weitere Gewinnspielpreis-Stifter, die dem Tourismusverband MV für die Verlosung die Gewinne zur Verfügung gestellt haben (auf der jeweiligen Gewinnspielseite angegeben).
11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.